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Weiterbildung zum Kältesystem-Techniker

Wer nicht mehr nur montieren, sondern Inbetriebnahmen planen und Teams einsetzen will, macht die Berufsprüfung zum Kältesystem-Techniker. Was du dafür brauchst, wie lange es dauert und wer mitzahlt.

Der Abschluss

Die Weiterbildung endet mit der eidgenössischen Berufsprüfung. Danach trägst du den Titel Kältesystem-Techniker/in mit eidg. Fachausweis. Du planst Inbetriebnahmen, besprichst sie mit Kundschaft, Architektur und Bauherrschaft, setzt Personal ein und organisierst das Material. Im Betrieb begleitest du die Wartung, analysierst den Energieverbrauch und optimierst die Mess-, Steuer- und Regeltechnik.

Wer zugelassen wird

  • Kältesystem-Monteur/in EFZ oder Kältesystem-Planer/in EFZ (oder gleichwertig) und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung mit Kältesystemen.
  • Oder ein anderes EFZ (oder gleichwertig) und mindestens 4 Jahre Berufserfahrung mit Kältesystemen.
  • Dazu die Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbestätigungen, die Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln, eine Anschlussbewilligung nach NIV Art. 15, der Nachweis der Ausbildung «Sicherer Umgang mit brennbaren Kältemitteln» und eine SUVA-anerkannte Ausbildung zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

So nennt es die gibb Berufsfachschule Bern für ihren Vorbereitungskurs. Verbindlich ist die Prüfungsordnung.

Dauer und Kosten

Laut berufsberatung.ch dauert die Weiterbildung rund 1,5 Jahre und läuft in der Regel berufsbegleitend in Modulen. Du arbeitest also normal weiter. An der gibb Bern sind es zum Beispiel 3 Semester in Teilzeit, mit Kurstagen am Freitag und Samstag, für CHF 4'600 pro Semester. Andere Anbieter haben andere Preise.

Der Bund zahlt die Hälfte

Wer die eidgenössische Prüfung absolviert hat, erhält vom Bund 50 % der anrechenbaren Kursgebühren zurück. Die Obergrenze der anrechenbaren Gebühren liegt bei CHF 19'000 für eine Berufsprüfung, der Beitrag also bei höchstens CHF 9'500. Für die höhere Fachprüfung sind es CHF 21'000 und höchstens CHF 10'500.

  • Der Kurs muss im Jahr des Kursbeginns auf der Meldeliste stehen (meldeliste.ch).
  • Beiträge gibt es ab anrechenbaren Gebühren von CHF 1'000 pro Gesuch.
  • Das Gesuch stellst du innert 2 Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung, online beim Bund.

Zahlt dein Arbeitgeber einen Teil, kann das den Anspruch beeinflussen. Kläre das vor Kursbeginn.

Der nächste Schritt

Als höhere Fachprüfung nennt berufsberatung.ch nach dem Kältesystem-Techniker die Leiter/in in Facility Management und Maintenance HFP. Daneben bietet der Schweizerische Verband für Kältetechnik (SVK) Kurse an.

Lohn nach der Weiterbildung

Einen eigenen Mindestlohn für Kältesystem-Techniker kennt der GAV Gebäudetechnik nicht. Der Lohn wird mit dem Betrieb vereinbart. Wir sagen dir gern, was Betriebe in deiner Region bieten. Wann überhaupt ein GAV-Mindestlohn gilt, steht im Ratgeber Kältesystem-Monteur Lohn Schweiz.

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